DER MOTORRADFÜHRERSCHEIN

"Dein ganz besonderes Fahr-Feeling – GEBONGT!"

Führerscheinklasse A1

Gilt für Leichtkraftrad mit  max. 125 cm3 Hubraum und 11 KW Motorleistung
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur Leichtkrafträder gefahren werden, die gedrosselt sind auf 80 km/h! Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Klasse A1 schließt die Klasse M mit ein. Mit Erteilung der Klasse A1 leistest Du bereits Deine Probezeit ab.

Benötigte Unterlagen und Nachweise

  1. Biometrisches Lichtbild neueren Datums
  2. Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich. Ausweis nicht vergessen!
  3. Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Besonderer Service

Wir übernehmen gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde für Dich.

Theorie-Ausbildung

  1. 12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
  2. 6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
  3. 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifisch


Praktische Ausbildung
Übungsstunden (nach Eignung)

  1. Fahrzeugbedienung
  2. Grundfahraufgaben
  3. Fahren im Straßenverkehr
  4. Prüfungsvorbereitung


Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)

  1. 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
  2. 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
  3. 3 Nachtfahrten à 45 Minuten


Prüfung

  1. Theorie
  2. Praxis, 45 Minuten


Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des
Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der
theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen
werden.