DER MOTORRADFÜHRERSCHEIN
"Dein ganz besonderes Fahr-Feeling – GEBONGT!"
Führerscheinklasse A1
Gilt für Leichtkraftrad mit max. 125 cm3 Hubraum und 11 KW Motorleistung
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur Leichtkrafträder gefahren werden, die gedrosselt sind auf 80 km/h! Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Klasse A1 schließt die Klasse M mit ein. Mit Erteilung der Klasse A1 leistest Du bereits Deine Probezeit ab.
Benötigte Unterlagen und Nachweise
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich. Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Besonderer Service
Wir übernehmen gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde für Dich.
Theorie-Ausbildung
- 12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
- 6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
- 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung
Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)
- 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
Prüfung
- Theorie
- Praxis, 45 Minuten
Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des
Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der
theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen
werden.



